Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch auch anonym.
Das Erst- und Informationsgespräch stellt den ersten persönlichen Kontakt zur Fachberatungsstelle dar. Die Terminvereinbarung erfolgt i.d.R. telefonisch. Im Gespräch werden individuelle Anliegen sowie der Beratungsbedarf geklärt. Das Erst- und Informationsgespräch dient einer ersten Orientierung und dem Kennenlernen der Einrichtung.